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Bundesrat stimmt dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum 2. FPÄndG zu

[26.11.2004] - Der Bundesrat hat heute dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz (2. FPÄndG) zugestimmt ebenso wie der Deutsche Bundestag gestern (vgl. News vom 25.11.2004).

Beide stimmen damit der ab dem nächsten Jahr beginnenden Umstellung auf landeseinheitliche Preise für gleiche Leistungen in Krankenhäusern zu. Die Umstellung erfolgt in einem nunmehr verlängerten schrittweisen Prozess bis zum Jahr 2009. Den Krankenhäusern wird damit mehr Zeit für die Umstellung auf das DRG-System gegeben.

Die mit dem 2. FPÄndG nunmehr festgelegten Eckdaten der Konvergenzphase zeigt nachstehende Tabelle:

Jahr: 2005 2006 2007 2008 2009
Konvergenzstufen 15 % 20 % 20 % 20 % 25 %
Obergrenze 1,0 % 1,5 % 2,0 % 2,5 % 3,0 %

Die Obergrenze bestimmt bei erforderlichen Budgetminderungen die maximalen Angleichungsbeträge der Krankenhausbudgets während der Konvergenzphase. Weitere wichtige Änderungen:

  • Die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen wird beim einzelnen Krankenhaus vollständig berücksichtigt.
  • Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen, erhalten einen Abschlag in Höhe von 50 € je vollstationären Fall.
  • Die Öffnungsklausel für noch nicht vom Fallpauschalensystem erfasste Leistungen, für die krankenhausindividuelle Entgeltvereinbarungen zu treffen sind, wird entfristet.
  • Vereinfachung der Vereinbarung krankenhausindividueller Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht sachgerecht über die Fallpauschalen abgerechnet werden können.
  • Für die sachgerechte Abrechnung von hochspezialisierten Leistungen, die von spezialisierten Krankenhäusern mit überregionalem Einzugsgebiet erbracht werden, wird den Vertragspartnern vor Ort die Möglichkeit eröffnet, in eng begrenzten Ausnahmefällen die Fallpauschalenvergütung mittels krankenhausindividueller Vereinbarung eines Zusatzentgelts zu erhöhen.
  • Zur Vermeidung flächendeckender Verzögerungen bei den Budgetvereinbarungen wird das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vorläufige landesweite Basisfallwerte für das Jahr 2005 vorgeben. Die Krankenkassen und Krankenhäuser auf der jeweiligen Landesebene können den Wert jederzeit durch eine eigene Vereinbarung ersetzen.

Quellen:

  • Pressemitteilung des BMGS vom 26.11.2004
  • Gesetzentwurf zum 2. FPÄndG, Stand 25.11.2004 (PDF)

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