Endfassung der KFPV 2004 veröffentlicht
Von Markus Borchelt (Berlin)
[16.10.2003] - Am 15.10.2003 hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK gGmbH) die Endfassung der KFPV 2004 mit Begründung, Fallpauschalen-Katalog
2004 und dazu gehörenden Handbücher veröffentlicht (Download über
www.g-drg.de).
Die Zahl der DRG hat sich gegenüber der Entwurfsversion vom 02.09.2003
auf insgesamt 824 erhöht. Davon werden 806 mit dem Fallpauschalenkatalog
vergütet, wobei die beiden Fehler-DRG 960Z und 961Z nach wie vor
ohne Bewertungsrelation im Katalog aufgeführt sind. Die übrigen
18 DRG beziehen sich auf Leistungen, die 2004 nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog
vergütet werden (s. Anlage 3 zur KFPV 2004). Für diese Leistungen
sind krankenhausindividuelle Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 KHEntgG zu vereinbaren.
Gegenüber der Entwurfsversion von Anfang September hat der Fallpauschalen-Katalog
aus geriatrischer Sicht noch einmal erheblich an Prägnanz und -
aller Voraussicht nach (zertifizierte Grouper fehlen noch) - auch an
Sachgerechtigkeit gewonnen (Übersicht
zu den Geriatrie-DRG's 2004, PDF). Einige zentrale Problembereiche
der Entwurfsversion (vgl. Stellungnahme der DRG-Projektgruppe vom 12.09.03)
wurden mit der Endfassung erfreulicherweise beseitigt:
- In
der MDC 10 ist die geriatrische Komplexbehandlung jetzt ebenfalls
gruppierungsrelevant.
- Für
die zweitgrößte Patientengruppe der Geriatrie - Patienten
mit Schenkelhalsfraktur - wird die geriatrische Komplexbehandlung
in der MDC 08 zusätzlich zur chirurgischen Leistung
abrechnungsrelevant.
- Darüber
hinaus wurden weitere DRG s gebildet, die die besonders aufwändige
Kombination aus zunächst chirurgischer und anschließend
geriatrisch-frührehabilitativer Behandlung auch in anderen
Fallgruppen gesondert berücksichtigen - wie z.B. in der ADRG
I13 ("Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk"),
die bei geriatrischen Patienten zumeist eine heterogene "Frakturen-Sammelgruppe"
darstellt. Des weiteren finden sich Kombinations-DRG für die
ADRG B02 "Kraniotomie" (MDC 01), für die ADRG G02
"Große Eingriffe an Dünn- und Dickdarm" (MDC
06), die ADRGs I03 und I08 (verschiedene Eingriffe am Hüftgelenk,
MDC 08) und die ADRG K01 "Verschiedene Eingriffe bei Diabetes
mellitus mit Komplikationen (MDC 10).
- Insgesamt
berücksichtigt der Fallpauschalen-Katalog 2004 damit ca. 2.851
verschiedene operative OPS-Kodes, bei denen eine zusätzlich
durchgeführte geriatrische Komplexbehandlung auch zusätzlich
gruppierungsrelevant ist (die operativen Verfahren können in
den Definitionshandbüchern in folgenden Tabellen identifiziert
werden: TAB-B02-1, TAB-G02-1, TAB-I03-1, TAB-I08-1, TAB-I13-1 und
TAB-K01-2).
- Die
"Kombinations-DRG s" sind der "operativen Partition"
zugeordnet, während die bereits in der Entwurfsversion vorhandenen
fünf DRG für die geriatrische frührehabilitative
Komplexbehandlung ohne vorangegangene OP auch weiterhin der "anderen
Partition" zugeordnet sind.
- Insgesamt
stehen 2004 damit 7 DRG s in der "anderen Partition" und
8 DRG s in der "operativen Partiton" zur Vergütung
der geriatrischen Komplexbehandlung zur Verfügung, die allesamt
vom OPS 8-550 getriggert werden. Dies sollte den befürchteten
"Geriatrietourismus" im noch budgetneutralen Jahr 2004
wirksam unterbinden können. Für die K01A "Verschiedene
Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen mit Frührehabilitation
und Geriatrischer Komplexbehandlung" konnten dabei offensichtlich
keine Bewertungsrelationen kalkuliert werden, hier werden krankenhausindividuelle
Entgelte zu vereinbaren sein. Nach eigenen Daten handelt es sich
hier um eine heterogene, zwar nicht allzu große und auch nicht
in jeder Geriatrie auftretende, jedoch aufwändige und kostenintensive
Fallgruppe. Insofern erscheint die Herausnahme aus dem Katalog 2004
durchaus nachvollziehbar.
- Neu
bei allen an den OPS 8-550 gebundenen DRG ist die Angabe einer unteren
Grenzverweildauer im FP-Katalog, die zwischen 6 und 12 Tagen liegt.
Da die bisherige Dokumentation des OPS 8-550 an eine Mindestverweildauer
von 14 Tagen gebunden war und auch im OPS für 2004 Mindestverweildauern
gefordert sind, bleibt abzuwarten, welchen Hintergrund diese Maßnahme
hat (Kalkulationsbericht). Denkbar ist vor allem, dass die Angabe
einer uGVD notwendig war aufgrund von noch vorhandenen Kodierfehlern
in den Datensätzen (Kodierung des OPS 8-550 trotz kürzerer
Verweildauer), denkbar ist aber auch, dass hier eine vorbereitende
Maßnahme im Hinblick auf das abschließend noch erfolgende
Mapping des neuen OPS-Katalogs auf den neuen Fallpauschalenkatalog
vorgenommen wurde. Letzteres erscheint zwar weniger wahrscheinlich,
dennoch bleibt der Kalkulationsbericht hierzu abzuwarten.
- Soweit
erkennbar wurden im Übrigen gegenüber der Entwurfsversion
des FP-Katalogs keine gravierenden Änderungen an den die MDC
definierenden Diagnosetabellen vorgenommen, insbesondere nicht bei
den sechs MDC, in denen der OPS 8-550 gruppierungsrelevant ist.
Bei der Durchsicht der Entwurfsversion waren zwar durchaus Änderungen
in den Diagnosezuordnungen gegenüber dem Katalog 2003 aufgefallen,
das Gros der geriatrischen Fälle dürfte jedoch auch bei
einer Eingruppierung anhand der vorhandenen Daten in den neuen Katalog
ganz überwiegend in dieselben MDC fallen wie bislang. Das bedeutet,
dass eine Klinik, die ihre MDC-spezifische Häufigkeit des OPS
8-550 kennt, bereits eine überschlägige Schätzung
der im kommenden Jahr voraussichtlich erreichten neuen Geriatrie-DRG
vornehmen kann. Bundesweit liegt die Schätzung (unter Berücksichtigung
der deutlich veränderten Prä-MDC-Verarbeitung) insgesamt
- über alle sechs MDC summiert - bei etwas über 90% aller
OPS 8-550-Fälle. D.h. umgekehrt, dass nach derzeitiger Datenlage
für etwa 10% der Fälle der OPS 8-550 keine Abrechnungsrelevanz
erreichen würde, da diese Fälle anderen MDC zugeordnet
wurden.
Im Vergleich
zu diesen sehr positiven Veränderungen ist es jedoch höchst
bedauerlich, dass die Abrechnungsregeln zur teilstationären Behandlung
(§ 6 KFPV 2004) im Kern nicht verändert wurden. Die Präzisierung
von Absatz 2 gegenüber der Entwurfsversion verdeutlicht zwar,
dass bei internem "Wechsel" in die Tagesklinik nicht zusätzlich
zur Nicht-Vergütung obendrein auch noch Abschläge drohen
können, dennoch ist angesichts von oberen Grenzverweildauern
in den Geriatrie-DRG von bis zu 56 Tagen eindeutig zu befürchten,
dass die geriatrischen Tageskliniken 2004 in eine erhebliche ökonomische
Schieflage geraten werden. Die gleichzeitig per Verordnung festgeschriebene
Vermengung von vollstationären Erlösen und teilstationären
Leistungsstellen, die in der Geriatrie zumeist organisatorisch eigenständig
sind, lässt zudem befürchten, dass mit aussagekräftigen,
krankenhausübergreifend vergleichbaren Daten aus dem teilstationären
Bereich in den kommenden Kalkulationen eher noch weniger als bislang
schon zu rechnen ist. Hierin liegt damit eine der vordringlichen nächsten
Aufgaben für die Geriatrie ("DRG-Projekt III der Fachvertretungen,
2004: Evaluation, Kalkulation und Abgrenzung der voll-, und teilstationären
sowie ambulanten geriatrischen Versorgung"). Eine erste informelle
Abstimmung der Fachvertretungen hat hierzu bereits am 14.10.2003 stattgefunden,
nähere Infos folgen in Kürze.