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Referentenentwurf zum Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG)

Von Markus Borchelt (Berlin)

[01.02.2003] - Am 30.01.2003 hat das BMGS den Referentenentwurf zum Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) vorgelegt - zusammen mit einer ausführlichen Begründung.

Der Änderungsentwurf erhöht die Handlungsfähigkeit des BMGS und erweitert für die Einführungsphase - im Hinblick auf einen in verschiedenen Leistungsbereichen erkennbar notwendigen Anpassungsbedarf - die Möglichkeiten zur Anpassung des DRG-Systems "(...) an die speziellen Versorgungsstrukturen und Behandlungsweisen in der Bundesrepublik". In der Begründung wird z.B. formuliert, "dass es für die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 1 KHEntgG nicht darauf ankommt, ob eine Leistung überhaupt erfasst ist, sondern ob sie sachgerecht erfasst wird." Und weiterhin: "Die entsprechenden Feststellungen treffen grundsätzlich die für die Einführung des DRG-Systems zuständigen Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG". In diesem Zusammenhang ist wohl auch weiterhin auf die besondere Bedeutung des DRG-Instituts - und damit auf die Datengrundlage - hinzuweisen. Unabhängig von den ggf. erweiterten Öffnungsklauseln bei Umsetzung des Referentenentwurfs werden die aus § 21 KHEntgG resultierenden Verpflichtungen zur DRG-Datenlieferung wohl auf jeden Fall zu erfüllen sein.

Im Hinblick auf eine möglicherweise erfolgende weitere Ersatzvornahme für 2004 ist aus Sicht der Geriatrie auch der Entwurf zu § 17b Abs. 7 KHG, insbesondere Satz 4, hervorzuheben: Das BMGS wird "ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates (...) Leistungen oder besondere Einrichtungen zu bestimmen, die insbesondere aus medizinischen Gründen, bei einer Häufung von schwerkranken Patienten in besonderen Einrichtungen oder aus Gründen der Versorgungsstruktur mit dem DRG-Vergütungssystem noch nicht sachgerecht vergütet werden können; für diese Bereiche können die anzuwendende Art der Vergütung festgelegt sowie Vorschriften zur Ermittlung der Entgelthöhe und zu den vorzulegenden Verhandlungsunterlagen erlassen werden". Es wird in der Begründung konkret formuliert: "Soweit die DRG-Fallpauschalen im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung (...) besondere Versorgungsstrukturen noch nicht ausreichend berücksichtigen und deshalb eine Beeinträchtigung der Versorgung der Patienten zu befürchten ist, müssen Leistungsbereiche oder auch spezialisierte Einrichtungen kurzfristig aus dem Fallpauschalensystem ausgeklammert werden können". Wobei die Formulierung "ausgeklammert" nicht gleichbedeutend ist mit "herausgenommen" - für ausgeklammerte Bereiche könnte beispielsweise Zeit gewonnen werden, um ggf. komplexere DRG-Anpassungen überhaupt erarbeiten zu können. Das wäre prinzipiell sehr zu begrüßen. Anpassungsbedarf wird in der Begründung zwar neben anderen Bereichen auch beispielhaft erwähnt für die Geriatrie und die Frührehabilitation, als Präjudiz kann das jedoch sicher nicht gewertet werden. Ausklammern in diesem Sinne würde ja immerhin auch bedeuten: Längerfristiges "Ertragen" eines noch nicht endgültig gelösten DRG-Status mit längerfristigem zwei- oder mehrgleisigem Vorgehen - für DRG-Anpassungen werden schließlich DRG-Daten benötigt, d.h. auch ausgeklammerte Bereiche würden diese wohl in das allgemeine Verfahren einbringen müssen.

Bei dieser Interpretation des Entwurfs bleiben die Aufgaben der Geriatrie prinzipiell dieselben, d.h. es sollte in den bereits intensivierten Bemühungen gerade jetzt nicht nachgelassen werden, da sich auch die Chancen durch einen ggf. erweiterten Zeithorizont nur dann wirklich verbessern, wenn ggf. gewonnene Zeit auch optimal genutzt wird. Ergo: Es ergeben sich für die Geriatrie aus dem Entwurf momentan keine Anhaltspunkte, die für eine Änderung des bisherigen Vorgehens oder ein Nachlassen in den bisherigen Bemühungen sprechen - wohl aber einige neue und insgesamt positiv zu bewertende Perspektiven, sollte das FPÄndG gemäß Entwurf umgesetzt werden und auf dieser Basis z.B. eine neuerliche Ersatzvornahme für 2004 ins Haus stehen: Das Risiko einer "Notlösung aus Zeitmangel" erscheint im Entwurf zum FPÄndG deutlich gemindert gegenüber der Ersatzvornahme für 2003. Eine Anhörung zum Referentenentwurf ist für den 10.02.2003 geplant.

Pressemitteilungen und Zusammenfassungen zum Referentenentwurf FPÄndG

  • Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed): Pressemitteilung zum Referentenentwurf
  • AOK-Bundesverband: Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen
  • Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.: Zusammenfassung der vorgesehenen Änderungen

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