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Online-Kodierleitfaden Altersmedizin 2007

Von M. Borchelt, K. Hatzopoulos & N. Wrobel — © 2007,2008 www.geriatrie-drg.de


Prozeduren in der Geriatrie


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Gliederung:

 

Geriatrisches Assessment

Ausgangspunkt der geriatrischen Behandlung ist immer eine altersgerechte, standardisierte Funktionsdiagnostik (sog. Geriatrisches Assessment), die von einem multiprofessionell zusammengesetzten Team durchgeführt wird und nicht nur funktionelle Problembereiche aufdecken soll, sondern auch die verbliebenen funktionellen Ressourcen des älteren Patienten. Der Umfang eines standardisierten Assessments erstreckt sich dabei auf mindestens 5 Bereiche (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion und soziale Versorgung).

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die geriatrische Diagnostik ist das Assessment als Grundlage jeder altersgerechten Behandlung auch ein zwingendes Mindestkriterium der geriatrischen Komplexbehandlung (OPS 8-550.-) und daher sind das Screening und Minimalassessment (OPS 1-770 >D) sowie das standardisierte geriatrische Basisassessment (GBA, OPS 1-771 >D) nicht zusätzlich zu einer Komplexbehandlung im Sinne des OPS 8-550 zu verschlüsseln. Einzige Ausnahme bildet derzeit das spezialisierte Sturz- und Sturzrisikoassessment (OPS 1-772 >D), das zusätzlich zu einer Komplexbehandlung zu dokumentieren ist.

Alle OPS-Kodes für das Assessment (s. Tab. 4.P.0) sind dem erweiterten OPS-Katalog zugeordnet und haben damit derzeit vor allem für Kalkulationshäuser Bedeutung. Es ist jedoch sehr empfehlenswert, diese Kodes grundsätzlich in den geriatrischen Dokumentationsstandard zu integrieren.

Tab. 4.P.0: OPS-Kodes für das geriatrische Assessment
OPS Originaltext Erläuterung
1-770 >D  Multidimensionales geriatrisches Screening und Minimalassessment  Hier soll die Kurzform des Basisassessments kodiert werden. Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens drei Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit und Kognition) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden; Exkl.: OPS 8-550.- 
1-771 >D  Standardisiertes geriatrisches Basisassessment (GBA)  Die Anwendung dieses Kodes setzt die Untersuchung von mindestens fünf Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Affekt, Kognition und soziale Situation) voraus, die mit standardisierten Messverfahren untersucht werden; Exkl.: OPS 8-550.- 
1-772 >D  Sturzrisikoassessment und Sturzevaluation  Wenn mittels Assessment und Evaluation eine manifeste Sturzneigung beim älteren Patienten festgestellt worden ist, dann sollte zusätzlich der ICD-Kode R29.6 >D angegeben werden 

[Alle Angaben ohne Gewähr]


Basierend auf dem Best-Practice-Ansatz des vom BMG geförderten Modellprojektes "Benchmarking in der geriatrischen Patientenversorgung" (Gemidas-QM) kann die Sturzneigung beim älteren Menschen durchaus prozedural definiert werden (vgl. "Beste Praxis Sturz" gemidas-qm, Gemidas-QM-Panel, 2006).

Wenn unter Anwendung des Sturzassessments einschließlich des Sturzrisiko-Assessments — beispielsweise mittels der Stratify-Skala (Gemidas-QM, 2004 doc) — interdisziplinär die Sturzneigung bei einem älteren Patienten festgestellt worden ist, dann sollte der ICD-Kode R29.6 >D zusätzlich kodiert werden. Der zugehörige Leistungsaufwand wird durch die optionale Prozedur 1-772 >D dokumentiert. Wenn die R29.6 kodiert wird, dann sind folgende Exklusiva zu beachten: ICD R26.2 >D, ICD R42 >D, ICD R55 >D, oder "Sturzneigung bei anderenorts klassifizierten Krankheiten" (Wrobel, 2007 PDF).

 

Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (8-550.-)

Eine Geriatrie-DRG definiert sich nicht über die beiden zentralen Merkmale eines geriatrischen Patienten (Multimorbidität und Alter), sondern über die frührehabilitative und die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung, die mit der OPS 8-550.- >D und der OPS 8-98a.- >D im Prozedurenkatalog hinterlegt sind. Bei der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung ist hinsichtlich der resultierenden DRG zusätzlich die Hauptdiagnose mitentscheidend, da diese zu einer bestimmten, geriatrietypischen Hauptdiagnosengruppe (MDC) gehören muss (Details siehe Kapitel Geriatrie-DRG's).

Planung und Durchführung der geriatrischen Komplexbehandlung erfordern neben den eingangs erwähnten standardisierten Assessments zwingend einen schriftlichen, wöchentlich aktualisierten Behandlungsplan mit regelmäßigen Teambesprechungen, an denen alle Teammitglieder einschließlich der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen teilnehmen (tägliche Kurzbesprechungen sowie mindestens einmal wöchentlich eine ausführliche Teambesprechung, optimalerweise ergänzt um eine Teamvisite).

In das Gesamtkonzept der Behandlung ist dabei die therapeutische Pflege durch Fachpflegepersonal zentral eingebunden, zugleich ist der Einsatz von mindestens zwei Therapeutengruppen (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, physikalische Therapie) die Regel. Die Behandlungsleitung und Koordination des geriatrischen Teams liegt in fachärztlicher Hand und erfordert aufgrund der vielfältigen und zumeist fachübergreifenden Anforderungen (internistische, neurologische, psychiatrische, orthopädische, rehabilitative, psychosoziale Problemkonstellationen) die Zusatzqualifikation "Klinische Geriatrie".

Im amtlichen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung je nach Behandlungsdauer und Behandlungsintensität in drei Kategorien unterteilt, von denen nur zwei (OPS 8-550.1, 8-550.2) im Grouperalgorithmus eine Geriatrie-DRG ansteuern können. Die OPS 8-550.0 verhält sich im Grouperalgorithmus bislang neutral und beeinflusst die Fallgruppenzuordnung nicht.

Tab. 4.P.1: Mindestkriterien der GKB (8-550.-)
Kriterium Anforderung nach OPS 8-550
• Struktur  Behandlung durch ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Zusatzausbildung im Bereich "Klinische Geriatrie" erforderlich; sofern diese nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender geriatrischer Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2007 eine vergleichbare mehrjährige Erfahrung im Bereich "Klinische Geriatrie" ausreichend). 
• GerAss  Standardisiertes geriatrisches Assessment zu Beginn der Behandlung in mindestens 4 Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion) und vor der Entlassung in mindestens 2 Bereichen (Selbständigkeit, Mobilität). 
• SozAss  Soziales Assessment zum bisherigen Status in mindestens 5 Bereichen (soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf, rechtliche Verfügungen) 
• Team  Wöchentliche Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele 
• Pflege  Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal 
• Therapie  Einsatz von mindestens 2 der folgenden 4 Therapiebereiche: Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/facio-orale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie 

[Alle Angaben ohne Gewähr]


Tab. 4.P.2: Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung (8-550.-)
OPS Originaltext Hinweis
8-550.0 >D  Mindestens 7 Behandlungstage und 10 Therapieeinheiten  Der therapeutische Anteil umfaßt insgesamt mindestens 10 Therapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10% als Gruppentherapie 
8-550.1 >D  Mindestens 14 Behandlungstage und 20 Therapieeinheiten  Der therapeutische Anteil umfaßt insgesamt mindestens 20 Therapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10% als Gruppentherapie 
8-550.2 >D  Mindestens 21 Behandlungstage und 30 Therapieeinheiten  Der therapeutische Anteil umfaßt insgesamt mindestens 30 Therapieeinheiten von durchschnittlich 30 Minuten, davon maximal 10% als Gruppentherapie 

Anmerkung: Die Behandlungsdauer im Sinne des OPS für die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung umfasst "alle Tage ab Beginn des dokumentierten Assessments bis zur Entlassung des Patienten, sofern nicht besondere Umstände wie bspw. eine zwischenzeitliche Verlegung oder der Verlust der Frührehabilitationsfähigkeit zu einer Behandlungsunterbrechung oder zum vorzeitigen Behandlungsabbruch geführt haben". (Quelle: MDK-Gemeinschaft, Auslegungshinweise 8-550, 2007)

[Alle Angaben ohne Gewähr]


 

Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (8-98a.-)

Der für die teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung erst 2006 zunächst eingeführte OPS-Schlüssel 8-553 >D wurde bereits 2007 wieder abgelöst durch die Schlüsselnummer 8-98a.- >D, die untergliedert wird in eine "Basisbehandlung" (8-98a.0) und eine "Umfassende Behandlung" (8-98a.1-). Die Details der teilstationären Leistungsziffer für 2007 geben die nachstehenden Tabellen wieder.

Planung und Durchführung der teilstationären geriatrischen Komplexbehandlung erfordern gleichfalls neben den eingangs erwähnten standardisierten Assessments einen schriftlichen, wöchentlich aktualisierten Behandlungsplan mit regelmäßigen Teambesprechungen, an denen alle Teammitglieder einschließlich der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen teilnehmen (tägliche Kurzbesprechungen sowie mindestens einmal wöchentlich eine ausführliche Teambesprechung, optimalerweise ergänzt um eine Teamvisite).

Die tagesbezogene Prozeduren-Definition der teilstationären geriatrischen Komplexbehandlung – die tatsächlich nie eine Ein-Tages-Behandlung, sondern praktisch stets eine mehrtägige Behandlungsepisode ist – hat zur Folge, dass

  1. jeder einzelne teilstationäre Behandlungstag alle im OPS 8-98a.- angegebenen Mindestmerkmale erfüllen muss, und
  2. jeder einzelne teilstationäre Behandlungstag hinsichtlich der korrekten Einstufung als "Basisbehandlung" oder "Umfassende Behandlung" sorgfältig zu analysieren und einzustufen ist.

Teilstationären Behandlungstagen, an denen keine ärztliche Visite erfolgte, an denen Patienten weniger als 330 Minuten anwesend waren oder an denen das funktionelle oder soziale Assessment länger als 4 Wochen zurückliegt, kann keiner der Kodes 8-98a.- zugewiesen werden.


Tab. 4.P.3: Mindestkriterien der teilstationären GKB (8-98a.-)
Kriterium Anforderung nach OPS 8-98a
• Struktur  Behandlung durch ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Zusatzausbildung im Bereich "Klinische Geriatrie" erforderlich; sofern diese nicht vorliegt, ist zur Aufrechterhaltung bereits bestehender geriatrischer Versorgungsangebote übergangsweise bis zum Jahresende 2007 eine vergleichbare mehrjährige Erfahrung im Bereich "Klinische Geriatrie" ausreichend). 
• GerAss  Aktuelle Durchführung zu Beginn der Behandlung bzw. Vorhandensein (maximal 4 Wochen) eines standardisierten geriatrischen Assessments in mindestens 4 Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion) 
• SozAss  Aktuelle Durchführung zu Beginn der Behandlung bzw. Vorhandensein (maximal 4 Wochen) eines sozialen Assessments in mindestens 5 Bereichen (soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf, rechtliche Verfügungen) 
• Arzt  Ärztliche Visite 
• Team  Vorhandensein folgender Bereiche: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Psychologie/Neuropsychologie, Logopädie/fazioorale Therapie, Sozialdienst 
• Pflege  Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal 
• Dauer  Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Lagerungs- und Erholungszeiten) von mindestens 330 Minuten (ohne Transportzeiten) 

[Alle Angaben ohne Gewähr]


Tab. 4.P.4: Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung (8-98a.-)
OPS Originaltext Hinweis/Erläuterung
8-98a.0 >D  Basisbehandlung  Monodisziplinäre Therapie und/oder medizinisch - pflegerisch - psychoziale Intervention gleich welcher Intensität und Dauer 
8-98a.10 >D  Umfassende Behandlung, 60 bis 90 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie  Teamintegrierter Einsatz von mindestens 2 der folgenden 5 Therapiebereiche: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie

Die Einzeltherapie muss mindestens 30 Minuten betragen 
8-98a.11 >D  Umfassende Behandlung, Mehr als 90 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie  Teamintegrierter Einsatz von mindestens 2 der folgenden 5 Therapiebereiche: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie

Die Einzeltherapie muss mindestens 45 Minuten betragen 

Anmerkung: Die geforderte Mindest-"Therapiezeit" ist kumulativ zu verstehen, d.h. sie bezieht sich nicht auf die Mindestdauer einer einzelnen Therapieeinheit, sondern setzt sich als "Therapiezeit pro Tag (...) aus der Einzeltherapie plus Gruppentherapie zusammen. Beide Therapieformen können durch ein oder mehrere Therapiebereiche erbracht werden". (Quelle: MDK-Gemeinschaft, Auslegungshinweise 8-98a, 2007)

[Alle Angaben ohne Gewähr]


Kommentar zum OPS 8-98a.- (ab OPS Version 2007)
Von Markus Borchelt, Berlin

[01.06.2007] — Im Hinblick auf die Budgetverhandlung 2007 gilt es abzuschätzen, wie viele teilstationäre Behandlungstage dieser Konstellation entsprechen werden und wie sich der MDK in diesen Situation verhalten wird. Hierfür müssen dann wie bisher wiederum krankenhausindividuelle Tagesentgelte vereinbart werden. Daneben gilt es, abzuschätzen, wie viele Behandlungstage den Kriterien der Basisbehandlung (8-98a.0) und wie viele denen der "Umfassenden Behandlung" (8-98a.1) entsprechen werden.

Aufgrund dieser Problematik wurde seitens der Selbstverwaltung eine Abrechnung der 2007 gerade neu geschaffenen ADRG A90 zur Abrechnung der teilstationären Geriatrie kurzerhand bis nach Abschluss der Budgetverhandlung bei den Leistungserbringern "ausgesetzt". Hierzu muss man wissen: Die Selbstverwaltungspartner selbst — darunter wohl vor allem die Krankenkassen — haben auf der tagesbezogenen Definition der teilstationären Komplexbehandlung zwingend bestanden — entgegen aller sachlichen Warnungen und fachlich untermauerten Begründungen zur besonderen teilstationären Vorgehensweise in der Geriatrie.

Auf der Grundlage der Fallpauschalenvereinbarung 2007 (FPV 2007) kann festgehalten werden, dass sich die Abrechnungsregeln für teilstationäre Behandlungstage nicht grundlegend gegenüber 2006 geändert haben. Daraus folgt, dass 2007 jeder abrechenbare teilstationäre Behandlungstag den Grouperalgorithmus durchlaufen muss — besser gesagt "müsste", die verfügbaren Grouper sind dazu bislang noch nicht in der Lage. Hierfür wären über eine tägliche Prozedurendokumentation nach OPS 8-98a.- hinausgehend grundsätzlich ja auch wesentlich mehr klinische und administrative Informationen täglich erforderlich (z.B. Aufnahme- und Entlassdatum, Aufnahme und Entlassungsgrund, tagesbezogene Hauptdiagnose sowie Nebendiagnosen) — wie gesagt: täglich.

Die Grouper sind jedoch gerade auf Fälle und eben nicht auf Tage geeicht und das System ist bzw. soll ein fallpauschalierendes System sein und gerade kein tagespauschalierendes. Wer also "A" sagt, kann "B" nicht unterlassen: Die Fallgrouper müssen nun kurzfristig (auch) zu "Tagesgroupern" werden.

 

Prozeduren für Therapieleistungen

Neuropsychologische und logopädische Therapieleistungen sollten in jedem Fall (auch wenn die OPS 8-550 bereits kodiert ist) dokumentiert werden, da dieser spezifische Therapieaufwand aus der OPS 8-550 allein nicht abzulesen ist. Insbesondere an der Fallkostenkalkulation teilnehmende Krankenhäuser sollten mindestens diese Form der differenzierten Detaildokumentation umsetzen, zumal in der Neuropsychologie grundsätzlich, bisweilen aber auch in der Logopäde (Klinische Linguistik) akademisch ausgebildetes Personal eingesetzt wird, das im Vergleich zu den meisten übrigen Therapeuten-Berufsgruppen in der Regel höhere Kosten verursacht. Daher empfiehlt sich für eine differenziertere Kostenzuordnung die ergänzende hausinterne Verwendung eines detaillierten Aufwandsschlüssels (wie z.B. der OPS-G).

Tab. 4.P.5: OPS für neuropsychologische und logopädische Therapie
OPS Originaltext Hinweis/Erläuterung
1-901.0 >D  (Neuro-)psychologische und psychosoziale Diagnostik: Einfach  Kode aus dem erweiterten ("optionalen", "nicht-amtlichen") OPS-Katalog 
1-901.1 >D  (Neuro-)psychologische und psychosoziale Diagnostik: Komplex  Kode aus dem erweiterten ("optionalen", "nicht-amtlichen") OPS-Katalog 
9-404 >D  Neuropsychologische Therapie  Therapie beeinträchtigter kognitiver, affektiver und verhaltensbezogener Funktionen (Orientierung, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Lernen und Gedächtnis, Planen und Problemlösen, Affekt- und Verhaltenskontrolle, soziale Kompetenz) bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen basierend auf kognitions-psychologischen, lerntheoretischen und funktional-neuroanatomischen Erkenntnissen 
9-310 >D  Phoniatrische Komplexbehandlung organischer und funktioneller Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens  Operationalisierte, stationäre Therapie durch ein multidisziplinäres Team unter Behandlungsleitung eines Facharztes mit phoniatrisch-pädaudiologischer Qualifikation Einsatz von mindestens drei Therapeutengruppen in patientenbezogenen unterschiedlichen Kombinationen mit unterschiedlichem Zeitaufwand 
9-320 >D  Therapie organischer und funktioneller Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens   

[Alle Angaben ohne Gewähr]


In den Fällen, bei denen die Kriterien für die OPS 8-550 wegen einer Monotherapie nicht zutreffen (z.B. nur Physio- oder nur Ergotherapie), aber ein therapeutischer Aufwand im Bereich Physiotherapie / physikalische Therapie oder Ergotherapie betrieben wurde, lässt sich dieser in folgender OPS darstellen.

Tab. 4.P.6: OPS für physio- oder ergotherapeutische Monotherapie
OPS Originaltext Erläuterung
8-561.1 >D  Funktionsorientierte physikalische Therapie: Funktionsorientierte physikalische Monotherapie  Einsatz von einem der folgenden Therapiebereiche: Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie mit mindestens 5 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche 

[Alle Angaben ohne Gewähr]


 

Leistungen im psychosozialen Bereich

Leider spiegelt sich der im geriatrischen Alltag meist sehr aufwändige psychosoziale Bereich im entgeltrelevanten DRG-Bereich nicht entsprechend wieder. Eine moderne leistungsfähige Geriatrie ist speziell ohne die Arbeit des Sozialdienstes nicht vorstellbar. Es ist zu fordern, dass sich der Aufwand im psychosozialen Bereich in den Kriterien der OPS 8-550 wiederfindet. Es besteht aber immerhin die Möglichkeit, diesen Aufwand in der OPS 9-401.5 (Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung) darzustellen. Hiervon sollten die Geriatrien reichlich Gebrauch machen, um entsprechend verlässliche Daten über diesen Bereich zu sammeln. Darüber hinaus empfiehlt es sich im Hinblick auf eine differenzierte Aufwands- und Kostenermittlung, ergänzend hausintern einen detaillierten Leistungsschlüssel für den Sozialdienst einzusetzen (wie z.B. den Sozialdienstlichen Prozedurenschlüssel für die Geriatrie, SozOPS-G).

Tab. 4.P.7: Leistungen im psychosozialen Bereich
OPS Originaltext Erläuterung
9-401.5- >D  Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung  Einsatz von mind. 2 psychosozialen Berufsgruppen (Ärzte, Neuropsychologen, Sozialarbeiter), davon mind. die Hälfte der Behandlungszeit durch Ärzte oder Neuropsychologen; weiter unterteilt in Aufwand nach Stunden 
9-401.00 >D  Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden  Information und Beratung zu Möglichkeiten sozialrechtlicher Unterstützungen, einschließlich organisatorischer Maßnahmen 
9-401.01 >D  Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden  dito 
9-401.02 >D  Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mehr als 4 Stunden  dito 
9-401.22 >D  Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden  Beratung und organisatorische Maßnahmen hinsichtlich ambulanter und stationärer Nachsorge 
9-401.23 >D  Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden  dito 
9-401.24 >D  Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mehr als 4 Stunden  dito 

[Alle Angaben ohne Gewähr]


 

Kostenintensive Pflegeleistungen

Eine differenzierte Kodierung bestimmter Pflegeprozeduren leistet für die Kostenanalyse einen wesentlichen Beitrag. Bei der Leistungserfassung von enteraler oder parenteraler Ernährung ist im „Normalfall“ von einer Nebenbehandlung auszugehen. Nur wenn der stationäre Aufenthalt hauptsächlich der enteralen oder parenteralen Ernährung dient, ist der Kode für eine Hauptbehandlung zu wählen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über einige besonders relevante, kostenintensive Bereiche:

Tab. 4.P.8: OPS für kostenintensive Pflegeleistungen
OPS Originaltext Erläuterung
8-015.0 >D  Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung: Über eine Sonde  strenge Kriterien für Hauptbehandlung, nur z.B. bei Palliativbehandlung 
8-015.1 >D  Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung: Über ein Stoma  strenge Kriterien für Hauptbehandlung, nur z.B. bei Palliativbehandlung 
8-015.2 >D  Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung: Therapeutische Hyperalimentation  strenge Kriterien für Hauptbehandlung, nur z.B. bei Palliativbehandlung 
8-016 >D  Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung  strenge Kriterien für Hauptbehandlung, nur z.B. bei Palliativbehandlung 
8-017 >D  Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung
(erweiterter OPS) 
Sondenkost (über Sonde oder Stoma) 
8-018 >D  Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung
(erweiterter OPS) 
iv-Ernährung 
8-191.5 >D  Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen: Hydrokolloidverband   
8-390.0 >D  Lagerungsbehandlung: Lagerung im Spezialbett  Kostenintensives Pflegebett 

[Alle Angaben ohne Gewähr]


 

Ärztliche Leistungen

In der Krankenhausgeriatrie findet man zunehmend Prozeduren insbesondere aus dem Bereich der Operationen (OPS 5-01...5-99). Hierbei spielt das chirurgische Wunddebridement eine besondere Rolle, da die Kodierung einer chirurgischen Wundtoilette Einfluss auf die abzurechnende DRG nimmt. Entsprechend ist hier auch besonders auf eine ausführliche und sorgfältige Wund- und Wundbehandlungsdokumentation zu achten.

„Kleinere“ Operationen oder Eingriffe — wie das Legen eines suprapubischen Katheters oder eines ZVK — gehören ebenfalls zum Repertoire der Geriatrie. Gleichfalls nehmen die Indikation und die Kapazitäten für PEG-/PEJ-Legungen deutlich zu, sodass auch die Dokumentationsanforderungen dieser Leistungsberecihe in der Geriatrie steigen. Die nachstehende Tabelle fasst die häufigsten Prozeduren des ärztlichen Leistungsbereichs in der Geriatrie zusammen.

Tab. 4.P.9: Prozeduren für ärztliche Leistungen
OPS Originaltext Erläuterungen

1. Chirurgisches Wunddebridement

5-893.0- >D  Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut; Kleinflächig 
6. Stelle und Seitenangabe
-4R-L-B |Sonstige Teile Kopf
-5 Hals
-6| R-L-B |Schulter und Axilla
-7| R-L-B |Oberarm und Ellenbogen
-8| R-L-B |Unterarm
-9| R-L-B |Hand
-a Brustwand und Rücken
-b Bauchregion
-c Leisten- und Genitalregion
-d Gesäß
-e| R-L-B |Oberschenkel und Knie
-f| R-L-B |Unterschenkel
-g| R-L-B |Fuß
-x| R-L-B |Sonstige Teile Kopf
5-893.1- >D  Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut; Großflächig 

2. Perkutan-endoskopische Gastrostomie

5-431.2 >D  Gastrostomie: Perkutan-endoskopisch (PEG)  PEG-Anlage 
8-123.0 >D  Wechsel und Entfernung eines Gastrostomiekatheters: Wechsel  PEG-Wechsel 
8-123.1 >D  Wechsel und Entfernung eines Gastrostomiekatheters: Entfernung  PEG-Entfernung 

3. Perkutan-endoskopische Jejunostomie

5-450.3 >D  Inzision des Darmes: Perkutan-endoskopische Jejunostomie (PEJ)  PEJ-Anlage 
8-124.0 >D  Wechsel und Entfernung eines Jejunostomiekatheters: Wechsel  PEJ-Wechsel 
8-124.1 >D  Wechsel und Entfernung eines Jejunostomiekatheters: Entfernung  PEJ-Entfernung 

4. Suprapubischer Katheter

5-572.1 >D  Zystostomie: Perkutan  Anlage suprapubischer Katheter 
8-133.0 >D  Wechsel und Entfernung eines suprapubischen Katheters: Wechsel  Wechsel suprapubischer Katheter 
8-133.1 >D  Wechsel und Entfernung eines suprapubischen Katheters: Entfernung  Entfernung suprapubischer Katheter 

5. Zentralvenöser Katheter

8-831.0 >D  Legen, Wechsel und Entfernung eines Katheters in zentralvenöse Gefäße: Legen  Anlage ZVK 
8-831.2 >D  Legen, Wechsel und Entfernung eines Katheters in zentralvenöse Gefäße: Wechsel  Wechsel ZVK 
8-831.3 >D  Legen, Wechsel und Entfernung eines Katheters in zentralvenöse Gefäße: Entfernung ohne bakteriologische Probenahme
(erweiterter OPS) 
Entfernung ZVK (ohne bakteriolog. Probe) 
8-831.4 >D  Legen, Wechsel und Entfernung eines Katheters in zentralvenöse Gefäße: Entfernung mit bakteriologischer Probenahme
(erweiterter OPS) 
Entfernung ZVK (mit bakteriolog. Probe) 

6. Sonstige häufige Maßnahmen

1-632 >D  Diagnostische Ösophagogastroduodenoskopie  nicht extra zu kodieren, wenn im Rahmen einer PEG-/PEJ-Legung 
1-440.a >D  Endoskopische Biopsie an oberem Verdauungstrakt, Gallengängen und Pankreas: 1-5 Biopsien am oberen Verdauungstrakt   
1-650.0 >D  Diagnostische Koloskopie: Partiell   
1-650.1 >D  Diagnostische Koloskopie: Total, bis Zäkum   
1-650.2 >D  Diagnostische Koloskopie: Total, mit Ileoskopie   
1-444.7 >D  Endoskopische Biopsie am unteren Verdauungstrakt: 1-5 Biopsien   
1-844 >D  Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle  Pleurapunktion (diagnostisch) 
8-152.1 >D  Therapeutische perkutane Punktion des Thorax: Pleurahöhle  Pleurapunktion (therapeutisch) 
1-853.2 >D  Diagnostische perkutane Punktion und Aspiration der Bauchhöhle: Aszitespunktion  Aszitespunktion (diagnostisch) 
8-153 >D  Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle  Aszitespunktion (therapeutisch) 
1-204.2 >D  Untersuchung des Liquorsystems: Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme  Lumbalpunktion (diagnostisch) 
8-151.4 >D  Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges: Lumbalpunktion  Lumbalpunktion (therapeutisch) 
8-800.7f >D  Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 1 TE bis unter 6 TE  1-5 "EK´s" 
8-800.7g >D  Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 6 TE bis unter 11 TE  6-10 "EK´s" 

[Alle Angaben ohne Gewähr]



[Bearbeitungsstand: 24.06.2013]

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